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...als Model
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Körpergröße (Meter)*:
Körpergewicht (kg)*:
Konfektion*:
Schuhgröße*:
Maße (Brust-Taile-Hüfte)*:
BH-Größe*:
Augenfarbe*:
Haarfarbe*:
Besonderheiten, wie Piercing, Tattoos oder sichtbare Narben:
Hast Du einen Führerschein ?*:
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ja
nein
Bist Du im Besitz einer BahnCard ?*:
-
nein
ja, BahnCard 25
ja, BahnCard 50
Bild-Upload Portrait*:
Bild-Upload Ganzkörper*:
Bild-Upload Badeanzug*:
Wie groß ist Dein Einsatzradius ?*:
-
Deutschlandweit
Europaweit
Global (Weltweit)
Wähle bitte Deine Tätigkeitsbereiche aus:
Portrait
Fashion
Glamour
Beauty
Internetdesign
People
Lifestyle
Dessous
Bademoden
Werbeaufnahmen
Werbespot
Halbakt
Promotion
Kleindarsteller
Komparse
Modenschau
Lack
Leder
Latex
Wähle bitte Deine Teilbereiche aus :
Augen
Haare
Zähne
Hände
Füße
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Den AGB´s stimme ich zu / nicht zu:
Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Vertragsgegenstand und Tätigkeit Nachfolgend sollen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Model, der Agentur Loumack Models (nachfolgend: Agentur) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) verbindlich geregelt werden. Abweichende Vereinbarungen sind, wenn nicht schriftlich formuliert, nichts rechtsgültig. Die Agentur übernimmt den internetauftritt für das Model durch das erstellen einer Sedcard, wodurch das Model für Fotografen, Filmschaffende, Designer und sonstige Auftraggeber direkt über die Agentur buchbar ist. Der Auftraggeber erhält die Möglichkeit jederzeit auf die derzeit aktuellen Sedcards zurück zu greifen. Das Model ist nicht verpflichtet Aufträge anzunehmen. Diese Entscheidung unterliegt ausschließlich bei dem Model und unterliegt daher keinem Weisungs- und Direktionsrecht. Kontakt zwischen dem Model und der anfragenden Firma erfolgt direkt über die Agentur. § 2 Buchungen Erklärungen im Namen und im Auftrag des Models gegenüber dem Auftraggeber werden von der Agentur abgegeben. Ein Auftraggeber ist derjenige, der bei der Agentur schriftlich (per Fax oder eMail) bucht. Das vereinbarte Modelhonorar schuldet der Auftraggeber immer der Agentur. Die Agentur ist immer der Zahlungsempfänger. Die Vermittlungsprovision beträgt 15% und ist zusätzlich zu dem Modelhonorar zu zahlen. Die von der Agentur ausgestellte Rechnung hat ein Zahlungsziel von 14 Werktagen ab Erhalt. Das Model muss sein Honorar selbst versteuern. Bei Zustandekommen eines Auftrages hat die Agentur ihren Anspruch an Verträgen bereits mit bereits in dem mit dem Model geschlossenen Vertrag geregelt. Für jeden neue(n) Buchung / Auftrag gibt es einen neuen Auftrag. Bei weiteren Folgebuchungen muss das Model die Agentur umgehend davon in Kenntnis setzen und über die Agentur laufen lassen. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 € fällig. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Ein Recht des Auftraggebers, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen besteht nicht, ebenso kann er kein Zurückbehaltungsanspruch geltend machen. Die Vermittlungsprovision schuldet der Auftraggeber auch für Folgebuchungen, solang sich das Model von der Agentur vertreten lässt. Aus diesem Grund sind spätere Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur unzulässig. Alle Reisekosten werden von Auftraggeber übernommen. Diese beinhalten Fahrtkosten per PKW, Flug und Zugverbindungen. Gerechnet werden bei Fahrtkosten per Zug, Bahnfahrt 2. Klasse § 3 Annullierungen Aus einem wichtigen Grund kann eine Buchung annulliert werden. Hierfür sind die gesetzlichen Begriffsdefinition maßgebend. Dem Auftraggeber ist die Annullierung unverzüglich mitzuteilen. Die Erkrankung des Models ist ein wichtiger Grund, muss jedoch durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Alle Parteien verzichten in diesem Fall auf eine Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegeneinander. Wenn das Model annulliert, wird sich die Agentur nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz für den Kunden zu finden. Wird die Annullierung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vorgenommen, so haftet dieser für das vereinbarte Modelhonorar, die Vermittlungsprovision sowie die entstanden Spesen. In einem Ausnahmefall kann eine Buchung sowohl vom Auftraggeber als auch vom Model annulliert werden, wenn von Seiten des Auftraggebers firmeninterne Gründe (z.B. Konkurs), die hier jedoch auf Anforderung nachweisbar sein müßen, vorliegen oder wenn von Seiten des Models Gründe vorliegen (z. B. Schwangerschaft) die nachzuweisen sind, welche eine Erfüllung der Buchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Sollten in diesem Fall bereits zusätzliche Kosten entstanden sein, wie z. B. Buchung der Anreise, Hotel, usw., so müßen diese entstandenen Kosten vom Annullierenden zusätzlich erstattet werden. § 4 Modelreklamation, Rücktritt, Schadensersatz Das für den Auftrag erforderliche Outfit, wie Garderobe, Haarstyling und MakeUp fällt nicht in die Verantwortlichkeit des Models. Hier ist der Auftraggeber verantwortlich und gibt keine Begründung oder Anspruch auf eine Modelreklamation oder einen Rücktritt seitens des Auftraggebers. Sollen berechtigte Gründe für eine Reklamation vorliegen, so hat der Auftraggeber unverzüglich die Agentur darüber zu informieren und die Gründe darzulegen. Zum Beweis der Reklamation sind Fotos darzulegen. Das Model ist dann sofort von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Sollte der Auftraggeber berechtigte Reklamation nachweisen, so entfällt jegliche Zahlungspflicht einschließlich der Reisekosten für das Model. Macht der Auftraggeber jedoch Fotos, die nicht als Beweiszweck diesen, so ist das ein Verzicht des Auftraggebers auf jegliche, evtl. berechtigte Reklamation. Wenn ein schuldhaftes Verhalten des Models vorliegt (z.B. verschlafen, verpasstes Flugzeug, etc.) so hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Sollte das aufgrund besonderer Umstände nicht möglich sein, so hat das Model keinen Anspruch seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Stundenhonorars geltend zu machen. Wir ein bestätigter Termin zwischen dem Model und der Agentur nicht eingehalten und / oder nicht rechtzeitig durch eMail, SMS oder telefonisch abgesagt, kann seitens der Agentur eine Ausfallpauschale in Höhe von max. 65,00 € dem Model in Rechnung gestellt werden. Besonders risikoreiche Aufnahmen für das Model müssen vom Auftraggeber durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sein / werden. Wenn der Agentur dieses einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, kann das Model seine Leistung verweigern und erhält dann ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars zzgl. Reisespesen. § 5 Bild- und Nutzungsrechte Mit dem Eintrag bei der Agentur versichert das Model, der Fotograf, die Partneragentur alle Angaben wahrheitsgemäß eingegeben zu haben. Das Model erklärt ausdrücklich, das es die alleinigen Rechte an den überlassenen Fotos bzw. Präsentationsmaterials besitzt und diese es selbst in Person zeigen. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer Veröffentlichung oder Weitergabe der überlassenen Fotos bzw. persönlichen Daten entstehen können, befreit das Model die Agentur Loumack Models ausdrücklich. Das zugesendete, übergebene Bildmaterial ist Eigentum des Models, Fotografen oder es wurde das Nutzungsrecht übertragen und das Bildmaterial darf auf Seiten der Agentur Loumack Models angezeigt und verarbeitet werden. Der Vertragspartner, das Model oder der Fotograf/in bzw. Stylist, der für die Agentur tätig werden möchte oder ist. hält die Agentur von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Verletzung von Bildrechten gegenüber der Agenturgeltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Das Bildmaterial wird von der Agentur überprüft, bei Bedarf für die Internetpräsenz weiterverarbeitet. § 6 Nutzung für Eigenwerbung und Selbstdarstellung Für Aufnahmen (Testshootings), welche im Auftrag der Agentur angefertigt werden, erhält das Model keine Reisekosten, Spesen oder Gagen, es sei denn es wurde vorher vereinbart. § 7 Beendigung der Zusammenarbeit Das Model kann seine Anmeldung und Aufnahme in die Modelagentur jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Einzige Ausnahme ist eine Folgebuchung eines Auftraggebers, um auf diese Weise den Auftrag nicht über die Agentur abzuwickeln. § 8 Haftung Für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistung und der Leistung der vermittelten Personen übernimmt die Agentur keinerlei Gewährleistung. Die Agentur haftet nicht für entgangenen Gewinn, Verluste, ausgebliebene Einsparungen. Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle anderen sonstigen Folgeschäden. Die Agentur übernimmt auch keinerlei Haftung, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenen Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von ihr in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Agentur, sofern es die Leistungen der Agentur selber betreffen- Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Grundsätzlich übernimmt die Agentur keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen oder Unfällen von Models, Auftraggebern und Dritten. Bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Person haftet die Agentur ebenso wenig. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. § 9 Minderjährigkeit Bei Jugendlichen die, die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Ohne dieses ist eine Aufnahme in die Modelagentur nicht möglich. § 10 Eigenverantwortliche Haftung Anmeldungen mit Angabe von falschen Namen oder handeln im Auftrag Dritter sind untersagt und werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € geahndet. Das Model übernimmt die Haftung von Schäden, die durch Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Fotos oder Beiträgen entstehen, insbesondere Veröffentlichungen von Fotos oder Beiträge, zu deren Freigabe der Interessent selbst nicht berechtigt ist oder die Fotos oder Beiträge, deren Veröffentlichung körperliche, seelische, materielle oder gar finanzielle Schäden verursachen. Die Agentur beschränkt seine Haftung insgesamt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 11 Datenschutz Die Agentur zeigt sich für den ordnungsgemäßen Umgang mit den persönlichen Daten der Models verantwortlich. Seitens der Agentur, werden keinerlei Daten an Dritte weitergegeben, vermietet oder verkauft. Die Daten des Models werden per EDV erfasst und entsprechend verarbeitet. Darunter ist zu verstehen, die Erstellung einer Sedcard und das ausarbeiten eines Modelvertrages. Ebenso eine evtl. notwendige Bildbearbeitung zur Veröffentlichung der überlassenen Fotos und die Kontaktherstellung und Arbeitsvermittlung interessierter Auftraggebern. Aus Sicherheitsgründen wird die IP Adresse bei jeder Anmeldung gespeichert. Bei kriminellen Handlungen dient sie zur Identifizierung der jeweiligen Person. Mit dem Absenden und mit der Vorkehrung erklären Sie sich hiermit einverstanden. § 12 Schlussbestimmungen Es gilt die deutsche Rechtgrundlage. Alle Geschäftsbedingungen , die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere für neu erteilte Aufträge, Buchungen und Verträge mit den Models. Für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten der Agentur ist der Erfüllungsort der Sitz der Agentur (Kassel). Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichung von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeiten einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Auftraggeber und Models sowie vermittelte Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Kassel, als Sitz der Agentur. Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, 15.03.2009
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